Wir befinden uns inhaltlich immer noch bei den Organen der Europäischen Union. Unser heutiges Thema ist die Europäische Kommission.
Europäische Kommission – Die Gründung
Die Europäische Kommission wurde am 01.07.1967 gegründet. Sie besteht aus ihrem Präsidenten, dem hohen Vertreter sowie bis zum 31.10.2014 aus je einem Kommissar je Mitgliedstaat. Ab dem 01.11.2014 sollte die Kommission verkleinert werden, um ihre Arbeitsfähigkeit sicherzustellen. Den Europäischen Rat steht jedoch das Recht zu, von dieser Vorgabe abzuweichen. Hiervon hat der Europäische Rat auf Anregung Irlands Gebrauch gemacht. Somit bleibt es dabei, dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellt. Die 28 Kommissionsmitglieder aus den einzelnen EU-Mitgliedstaaten übernehmen die politische Leitung der Kommission für einen Zeitraum von fünf Jahren. Der Präsident der Kommission überträgt jedem Kommissionsmitglied die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich.
Hüterin der Verträge
Die Europäische Kommission ist die „Hüterin der Verträge“. Folglich hat sie für eine effektive Durchführung und Durchsetzung des EU-Rechts zu sorgen. Zudem hat sie grundsätzlich das ausschließliche Initiativrecht bezüglich der EU- Rechtsakte. Daher ist sie alleine für die Erarbeitung von Vorschlägen für neue europäische Rechtsvorschriften zuständig. Darüber hinaus setzt sie die Beschlüsse des Europäischen Parlaments und des Rates der EU um.
Mitglieder der Europäischen Kommission
Die Wahl des Präsidenten erfolgt auf Vorschlag des Europäischen Rates durch das Europäische Parlament. Dabei muss der Europäische Rat das Europäische Parlament vorab konsultieren, bevor er dienen Kandidaten vorschlägt.
Die weiteren Mitglieder der Kommission mit Ausnahme des Hohen Vertreters werden von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen und vom Rat angenommen. Die Kommission als Ganzes muss sich sodann dem Votum des Europäischen Parlaments stellen. Stimmt das Europäische Parlament zu, wird die Kommission vom Europäischen Rat ernannt. Eine Abwahl der Kommission ist in Form eines Misstrauensantrages durch das Europäische Parlament möglich.