Gründung
Der Rat der Europäischen Union wurde 1958 gegründet. Er besteht aus einem Vertreter je Mitgliedstaat auf Ministerebene. Er tagt in zehn verschiedenen Zusammensetzungen mit den jeweiligen Fachministern. Wegen dieser Besetzung wird der Rat auch „Ministerrat“ genannt.
Zu unterscheiden ist er von dem zuvor vorgestellten Europäischen Rat, der aus den Staats- und Regierungschef besteht. Darüber hinaus ist der Rat vom Europarat zu unterscheiden. Letzterer hat mit der EU nichts zu tun. Es handelt sich hierbei um eine eigene völkerrechtliche Organisation, die vor allem durch die Europäische Menschenrechtskonvention in Erscheinung tritt.
Den Vorsitz im Rat für „Auswärtige Angelegenheiten“ führt der Höhe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik. Für die anderen Ratsformationen legt der Europäische Rat per Beschluss den Vorsitz fest.
Die Aufgaben
Der Rat ist zusammen mit dem Europäischen Parlament der Gesetzgeber der EU. Ferner legt er deren Politik fest. Dabei dient er gegenüber dem Europäischen Rat primär als ausführendes Organ. Daher setzt der Rat die vom Europäischen Rat getroffenen Leitentscheidungen um.
Zudem ist der Rat für den Abschluss internationaler Übereinkünfte zwischen der EU und anderen Staaten oder internationalen Organisationen verantwortlich. Zu den Aufgaben des Rates gehört auch die Genehmigung des Haushaltsplans der EU.
Abstimmungen
Abstimmungen im Rat erfolgen grundsätzlich nicht mehr einstimmig, sondern mit qualifizierter Mehrheit. Qualifizierte Mehrheit bedeutet, dass eine Mehrheit von 55% der Mitglieder des Rates, gebildet aus mindestens 15 Mitgliedstaaten, die mindestens 65% der Bevölkerung der EU repräsentieren, vorliegen muss. Allerdings wird die Hürde im Rat höher gelegt, wenn der Rat nicht auf Vorschlag der Kommission oder des hohen Vertreters einen Beschluss trifft. Sie liegt in diesem Fall bei 72% der Mitglieder des Rates.
Durch die Sperrminorität besteht die Möglichkeit, dass eine Minderheit von Staaten im Rat eine konkrete Beschlussfassung verhindern kann. Sie dient dazu, eine mögliche Dominanz großer Staaten zu verhindern. Zur Bildung einer Sperrminorität sind mindestens vier Mitglieder des Rates notwendig.