Die Gründung
Nach der Gründung der Montanunion und der EWG wurden nach und nach die Organe der heutigen EU gegründet.
Beginnen wollen wir heute mit dem Europäischen Rat.
Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, dem Präsidenten der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik. Die Gründung erfolgte am 10.12.1974 und der Hauptsitz des Europäischen Rates befindet sich in Brüssel.
Der Präsident des Europäischen Rates
Der Europäische Rat wird durch seinen Präsidenten repräsentiert, den er für zweieinhalb Jahre wählt. Allerdings besteht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung der Amtszeit. Der Präsident führt den Vorsitz im Europäischen Rat, bereitet zusammen mit dem Präsidenten der Kommission die Sitzungen des Europäischen Rates vor und vertritt die EU nach außen im Bereich der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Damit soll er dem Europäischen Rat Kontinuität geben und ihm politische Impulse vermitteln.
Die Aufgaben
Zu den Aufgaben des Europäischen Rates gehört die politische Gesamtleitung. Der Europäische Rat trifft die politischen Leitentscheidungen, die dann vom Rat umgesetzt werden. Somit besitzt der Europäische Rat die Richtlinienkompetenz. Er hat jedoch keine Legislativfunktion. Diese verbleibt beim Europäischen Parlament und beim Rat der Europäischen Union.
Der Europäische Rat setzt sich grundsätzlich vier mal im Jahr zusammen. Der Präsident des Europäischen Rates kann jedoch bei dringlichen Angelegenheiten eine außerordentliche Tagung einberufen.