3. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG)

Pläne für eine Wirtschaftsgemeinschaft

Nach der Gründung der Montanunion haben die sechs Länder mehrmals die Gründung einer Zollunion thematisiert und erörtert. Es wurden Pläne für solch eine Gemeinschaft erarbeitet.
Auf der Konferenz von Messina im Juni 1955 bekräftigten die sechs Staaten der Montanunion erneut ihre Absicht, die Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) voranzutreiben. Allerdings war die Konferenz von Messina aus Sicht der Beteiligten nicht erfolgreich. Die eigenen wirtschaftlichen Interessen der beteiligten Länder standen zu sehr im Mittelpunkt. Daher konnte eine Einigung bezüglich der Pläne für eine Zollunion nicht erzielt werden.

Die Bedenken

Dabei hatten insbesondere Frankreich und Deutschland dahingehend Bedenken, dass ihre Wirtschaft durch die Gründung einer Zollunion einbrechen könnte. Aus deutscher Sicht hätten höhere Außenzölle der Wirtschaft schaden können. In Frankreich war man sich nicht einig, ob man einen gemeinsamen Binnenmarkt mit Deutschland hätte überstehen können.

Neuer Anlauf 1956/1957

Allerdings gab es 1956 und 1957 neue Anläufe, um die Pläne für die Gründung einer Zollunion verwirklichen zu können. Diesmal stand aber die Erfolgsgeschichte der Montanunion im Vordergrund. Zudem erschien eine politische und militärische Unabhängigkeit von Großbritannien und der USA – aufgrund mehrerer Krisen – aus Sicht der sechs beteiligten Länder unerlässlich zu sein.

Die Gründung der EWG

Durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge am 25.03.1957 wurde die EWG durch die sechs Staaten der Montanunion gegründet. Die Römischen Verträge umfassen unter anderem den Vertrag über die EWG und den Vertrag über die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom).*

Das Ziel der EWG

Das Ziel der EWG war die Verwirklichung eines gemeinsamen Marktes. Innerhalb der Gemeinschaft wurden Zölle abgeschafft, wenn auch zollähnliche Abschöpfungsabgaben zum Ausgleich der steuerlichen Wettbewerbsbedingungen an ihre Stelle traten. Weiterhin wurden administrative Handelshemmnisse abgebaut. Hierzu gehörte aber auch die Abschaffung von mengenmäßiger Ein- und Ausfuhrbeschränkungen.
Darüber hinaus sollte freier Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr zu wesentlichen Bestandteilen der Zollunion werden.

*Die Euratom regelt -kurz dargestellt- die Regulierung, Überwachung und Nutzung der Atomenergie. Sie ist eine von der EU unabhängige und selbstständige internationale Organisation.