„Sie müssen das Urteil tragen wie einen Ehrentitel in einem Kampf für ein besseres Gesetz.“ – verkündete sogar der Richter Johannes Nink im Oktober 2018, als er das Urteil gegen die Frauenärztin Kristina Hänel bestätigte.
6000 Euro Strafe
Sie wurde zu 6000 Euro Strafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website über Schwangerschaftsabbrüche informierte und so gegen den § 219a verstoßen habe.
Sofortige Abschaffung des § 219a gefordert
Die sofortige Abschaffung des § 219a stand anlässlich des bundesweiten Aktionstages am 26. Januar 2019 auch auf der Tagesordnung der Ortsvereinssitzung der SPD Enger am 15. Januar 2019.
„Frauen, die selbstbestimmt über ihren Körper bestimmen möchten, werden in eine schwierige Situation gedrängt und erfahren nicht die wichtige Unterstützung, die sie eigentlich brauchen. Ferner passt der § 219a auch nicht mehr in die heutige Zeit“ so die stellv. Ortsvereinsvorsitzende Sarah Karczewski.
SPD Ortsverein Enger fordert die SPD Bundestagsfraktion auf, eine Abstimmung im Bundestag zu erwirken
Ein Schwangerschaftsabbruch ist eine medizinische Leistung für Frauen in einer Notlage. Darüber müssen Ärzte sachlich informieren können, ohne sich einer Strafverfolgung auszusetzen. Für ungewollt schwangere Frauen muss es die Möglichkeit geben, sich umfassend zu informieren, welche Ärzte diese Leistung vornehmen, so die einstimmige Meinung des Ortsvereines. Damit die Wichtigkeit dieses Themas gezeigt wird, hat man beschlossen, die Forderung der NRWSPD zu unterstützen und die SPD Bundestagsfraktion aufgefordert, eine Abstimmung im Bundestag zu erwirken, die die Entscheidung für eine Gewissensentscheidung freigibt und so den § 219a abzuschaffen“.