Rieke beanstandet Ratsbeschluss

Enger. Bürgermeister Klaus Rieke hat den Beschluss der Ratsmehrheit aus CDU und FDP zur Kündigung und Neuausschreibung der Abfallentsorgungsverträge vom 29. März beanstandet. Er hält den Beschluss aus verschiedenen Gründen für rechtswidrig. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Sollte die Mehrheit bei ihrer Beschlusslage bleiben, muss Rieke die Entscheidung der kommunalen
Aufsichtsbehörde (Kreis Herford) einholen.

Ende März hatten CDU und FDP mit ihrer Einstimmen-Mehrheit beschlossen, die Entsorgungsverträge mit der Fa. Tönsmeier zu kündigen und die Leistungen Europa weit auszuschreiben. Gleich mit beschlossen wurde die Ausschreibung der Leistungen des Bauhofes Enger sowie die Betreuung der Verfahren durch eine von der Mehrheit ausgesuchte Rechtsanwältin aus Bad Honnef.

Nach eingehender Prüfung werden laut Rieke die Gemeindeordnung NRW, die Haushaltsverordnung und das Personalvertretungsgesetz verletzt.Zum einen sei durch die Bezeichnung des Tagesordnungspunktes in der Ratssitzung am 29. März das inhaltliche Ausmaß der Beschlussfassung nicht ersichtlich
gewesen. Zum anderen sei der Personalrat nicht ordnungsgemäß an der Entscheidung beteiligt worden (die NW berichtete ausführlich). Darüber hinaus sei der zuständige Werksausschuss mit den Mitgliedschaftsrechten der in ihm vertretenen
Arbeitnehmer nicht an der vorgeschriebenen Vorbereitung der Beschlüsse beteiligt
worden.

Der Personalrat hatte Ende April auch auf die Rechtswidrigkeit des Beschlusses zum Verkauf des Wasserwerkes hingewiesen, die seiner Ansicht nach gegeben sei.

Klaus Rieke erklärte gestern auf Anfrage der NW, dass hier die rechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen sei. Noch nicht abschließend geklärt sei die Beurteilung, ob es sich um einen vorläufigen oder endgültigen Beschluss handele.
Er beinhalte die Formulierung, dass ein bestimmtes Verfahren "beabsichtigt" sei. Von daher könnte die Ratsmehrheit zumindest theoretisch noch rechtzeitig im Vorfeld der Ratssitzung Ende Mai sämtliche beteiligungsrechtlich relevanten
Unterlagen beibringen, um dann einen endgültigen Beschluss in der Sache "Verkauf der Wasserversorgung" zu fassen.

Der Vorsitzende des Personalrates, Ralf Horstmeier, ist da anderer Ansicht (die NW berichtete). Es sei eindeutig von einem bereits endgültigen Beschluss am 29. März auszugehen, da in diesem Beschluss schon Käufer, Mindest-Kaufpreis, Konzessionsabgabe und anderes konkret angesprochen seien.